Mitglied im THE zu sein bedeutet Teil einer aktiven Gemeinschaft zu sein, an zahlreichen Sportangeboten teilnehmen zu können und vor allem mit viel Spaß zusammen mit anderen sportlich aktiv zu sein.
Grundvoraussetzung hierfür ist ausgefüllte Beitrittserklärung. Diese kann ganz einfach online ausgefüllt werden: Online-Beitrittserklärung.
Falls das Online‑Formular nicht genutzt werden kann, kann die Beitrittserklärung auch schriftlich erfolgen. Hierfür bitte das ausgedruckte Formular per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle des THE:
Turnerbund Hamburg-Eilbeck e.V.
Ritterstraße 9
22089 Hamburg
Telefon: 040 / 20 37 04
Hier haben wir alle nötigen Informationen und Dokumente zusammengestellt:
DOWNLOADS
|
|
BeitrittserklärungSie möchten Mitglied im THE werden, dann ist dieses Formular das richtige.
|
|
|
ÄnderungIhre persönlichen Daten haben sich geändert, Sie haben eine neue Anschrift / Bankverbindung oder möchten einer Abteilung beitreten, dann können Sie hierfür unser Änderungsformular nutzen.
|
|
|
KursanmeldungSie möchten unabhängig von einer Mitgliedschaft ein Angebot aus unserem Kursprogramm buchen ohne die Online-Buchung zu nutzen, dann können Sie dieses Formular verwenden.
|
|
|
KündigungSie möchten Ihre Mitgliedschaft im THE zum 30.06. bzw. 31.12. beenden, dann können Sie dieses Formular dafür nutzen.
|
|
|
SatzungDie aktuell gültige Satzung des Turnerbund Hamburg-Eilbeck e.V. von 1880 (Stand: März 2025)
|
BEITRÄGE
Beiträge
Hier finden Sie die aktuellen Mitglidsbeiträge des T.H.-Eilbeck. Diese setzen sich jeweils aus einer einmaligen Aufnahmengebühr (I.) und einem monatlichen Grundbeitrag (II.) zusammen. Für die einzelne Abteilungen kommt ein montlicher Abteilungsbeitrag (III.) hinzu. Die Sonderbeiträge (IV. ff) können die Grund- und Abteilungbeiträge ersetzen..
| I. | Aufnahmegebühren | einmalig |
|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | € 10,00 | |
| Erwachsene | € 18,00 | |
| Abteilungs Aufnahmegebühren | ||
| Capoeira, Judo, Karate (Mattengeld) | € 30,00 | |
| Handball (Passgebühr) | € 10,00 |
| II. | Grundbeitrag | monatlich |
|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | € 15,00 | |
| Erwachsene | € 20,00 | |
| Ermäßigter Beitrag: 20% Rabatt auf den Grundbeitrag für Familien mit Kind(ern) sowie für volljährige Schüler*innen, Student*innen und Freiwilligendienstleistende.¹ |
| III. | Abteilungsbeiträge | monatlich |
|---|---|---|
| Ballett | € 5,00 | |
| Badminton | € 2,00 | |
| Basketball | € 2,00 | |
| Boxen | € 10,00 | |
| Capoeira | (siehe Sonderbeitrag IV) | |
| Fechten | € 5,00 | |
| Handball | € 6,00 | |
| Judo | € 10,00 | |
| Karate | € 5,00 | |
| Kendo | € 8,00 | |
| Leichtathletik | € 2,00 | |
| Orthopädische Gymnastik | € 4,00 | |
| Pilates | € 5,00 | |
| Taiji / Qi Gong | € 5,50 | |
| Tischtennis | € 2,00 | |
| Volleyball | € 2,00 | |
| Zirkustechniken | € 4,00 |
| IV. Sonderbeitrag Xara-Capoeira | monatlich |
|---|---|
| Erwachsene | € 45,00 |
| Kinder | € 35,00 |
| Der Grundbeitrag (II) des THE ist bereits enthalten! | |
| V. Sonderbeitrag Reha-Sport (Herz-, Lungen- und Therapiesport sowie Orthop. im Wassert) | monatlich |
|---|---|
| Reha-Sport | € 34,00 |
| Teilnahme 1x wöchentlich an den Gruppen der o.a. Abteilungen. Mitglieder dieser Gruppen können monatlich kündigen. | |
| VI. Sonderbeitrag passive Mitgliedschaft | monatlich |
|---|---|
| Keine aktive Teilnahme am Sportbetrieb | € 8,00 |
¹ Ein ermäßigter Beitrag (10) kann auf Antrag gewährt werden, sofern die entsprechende Bescheinigung rechtzeitig und wiederkehrend vorgelegt wird. Andernfalls wird automatisch der volle Beitrag berechnet. Der Differenzbetrag wird nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass alle Zahlungen per Einzugsermächtigung erfolgen. Dies ist für Sie nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher, denn Sie können jede Abbuchung innerhalb von mindestens sechs Wochen ohne Angabe von Gründen über ihre Bank zurückordern.
Bei Personen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird monatlich eine Pauschale für den anfallenden Verwaltungsmehraufwand erhoben: € 7,80
Unsere Satzung können Sie in unserer Geschäftstelle erhalten; aus deren Inhalt weisen wir Sie auf zwei Punkte hin:
§9 Beiträge: Der THE erhebt Aufnahmegebühren, Grundbeiträge, Abteilungsbeiträge und Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen. Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Die Beiträge sind Bringschulden. Bei Rückständen ist der THE berechtigt, Mahngebühren zu erheben.
Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühren wird vom GA festgesetzt. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.
§11 Kündigung: Der Austritt aus dem THE kann nur zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres nach vorheriger, schriftlicher Kündigung und zweimonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am 30. April oder 31. Oktober eines Jahres beim THE eingegangen sein.
Die Aufnahmegebühren, Grund-, Abteilungs- und Sonderbeiträge gelten ab April 2026 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Beitragsordnung bis 31.03.2026
Der Austritt aus zusatzbeitragspflichtigen Abteilungen ist jeweils zum Quartalsende möglich.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie kann ich Mitglied im THE werden?
Um Mitglied im THE zu werden, füllen Sie bitte unsere Beitrittserklärung aus – das geht ganz bequem online über unser Online-Formular.
Falls das Online-Formular nicht genutzt werden kann, ist der Beitritt auch schriftlich möglich: Nutzen Sie hierfür das ausgedruckte Formular oder ein formloses Schreiben per Post oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle.
Sofern sich hierbei Fragen ergeben, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gern mit Rat und Tat zur Seite.
Was kostet die Mitgliedschaft? / Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?
Neben einer einmaligen Aufnahmegebühr zahlt jedes Mitglied einen monatlichen Grundbeitrag.
Für einige Abteilungen kommt zudem ein monatlicher Zusatzbeitrag hinzu. Mitglieder, die mehreren Abteilungen beitreten, zahlen die jeweiligen Zusatzbeiträge. (Übersicht Beiträge)
Gibt es eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft?
Ja, es gibt die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft zeitlich zu begrenzen. Bei einer sog. Gastmitgliedschaft wird der Zeitraum der Mitgliedschaft vor Beitritt in den Verein mit der Geschäftsstelle abgesprochen und ist damit auch unabhängig von Kündigungsfristen und Austrittsterminen. (Die Dauer der Gastmitgliedschaft beträgt mindestens drei Monate und höchstens zwölf Monate und kann nicht nachträglich verlängert werden.)
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Um die Mitgliedschaft zu beenden (zu kündigen), nutzen Sie bitte unser Online-Kündigungsformular.
Falls das Online-Formular nicht genutzt werden kann, ist die Kündigung auch schriftlich möglich: Senden Sie eine schriftliche und unterschriebene Kündigung an die Geschäftsstelle des Vereins. Nutzen Sie hierfür gern auch unser Kündigungsformular.
Sie können diese Kündigung persönlich abgeben, per Post oder per Fax senden oder uns das Schreiben im Anhang an eine E-Mail senden. Alle hierfür nötigen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet jeweils zum Ende eines Halbjahres (30.06. oder 31.12.) – nach vorheriger schriftlicher Kündigung und unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist (Eingang bis 30.04. oder 31.10.).
Wie kann ich meine persönlichen Daten oder meine Kontoverbindung ändern?
Für Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kfz-Kennzeichen o.Ä.) genügt eine schriftliche Nachricht an unsere Geschäftsstelle (Brief, Fax, Mail). Nutzen Sie hierfür auch gern unser Änderungsformular.
Für die Änderung der Kontoverbindung benötigen wir zusätzlich die Unterschrift der/des Kontoinhabenden, daher reicht hierfür eine E-Mail leider nicht aus – bitte nutzen Sie das Änderungsformular oder senden Sie uns einen unterschriebenen Brief per Post, Fax oder als Anhang an eine E-Mail.
Wie kann ich die Abteilung ändern?
Die Änderung der Abteilung richten Sie gern schriftlich an unsere Geschäftsstelle. Verwenden Sie hierfür gern unser Änderungsformular.
Der Eintritt in eine Abteilung ist jeweils zum Monatsbeginn möglich, der Austritt jeweils zum Quartalsende.
Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen?
Mitglieder, die aktuell nicht aktiv am Sportangebot teilnehmen, können eine sog. passive Mitgliedschaft eingehen. Passive Mitglieder zahlen lediglich einen Grundbeitrag von 8,-€/Monat.
Ist es möglich eine Probestunde zu machen?
Ja, in der Regel sind 1-2 Probestunden möglich. In den meisten Abteilungen müssen diese aber vorher abgesprochen werden. Nähere Infos hierzu gibt die jeweilige Abteilung.
Ab welchem Alter kann mein Kind bei Ihnen turnen?
Ab sechs (6) Monaten finden mit unseren Krabbelgruppen bereits die ersten Angebote statt.
Wer muss beim Eltern-Kind-Turnen Mitglied werden?
Das Eltern-Kind-Turnen - ebenso wie das Krabbelturnen - ist ein Angebot für ein Elternteil und Kind. Somit werden auch beide Mitglieder im Verein.
Allerdings ist das Kind beitragsfrei, bis es mit ca. drei (3) Jahren zum Kinderturnen wechselt.
Gibt es für Mitglieder über 18 Jahre einen Rabatt für Schüler/Studenten o.Ä.?
Ja, es gibt einen reduzierten Beitrag für Schüler, Auszubildende und Studierende. Ebenso gilt dieser reduzierte Beitrag für Arbeitslose oder Erwerbsgeminderte. In jedem Falle muss die Berechtigung für den sog. ermäßigten Beitrag regelmäßig selbstständig vorgelegt werden. (Eine rückwirkende Erstattung ist leider nicht möglich.)
Gibt es eine Förderung über das Teilhabepaket der Stadt Hamburg?
Ja, es ist möglich die Mitgliedschaft für Minderjährige über das Bildungs- und Teilhabepaket fördern zu lassen.
Hierfür benötigen Sie einen aktuellen Bescheid, der zur Förderung berechtigt. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie in unserer Geschäftsstelle signieren und stempeln lassen und wenden sich anschließend an das für Eilbek zuständige Bezirksamt Wandsbek, welches Ihnen den Zuschuss von bis zu 15,-€ monatlich erstattet.
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Grundsicherung und Soziales – Bildung und Teilhabe
Schloßstraße 60, 22041 Hamburg
Telefon: 040 428 28-0
Für weitere Infos gibt es unter www.hamburg.de/bildungspaket-kultur-musik-sport oder Sie wenden sich mit ihren Fragen an unsere Geschäftsstelle.
Bin ich als Mitglied versichert?
Jedes Mitglied des Vereins ist gegen Sportfolgeschäden versichert. Sollten Sie also einen Sportunfall haben, wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle und/oder füllen eine „Sportunfallmeldung" aus. (Dies ist auch online möglich unter https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/)
Wer ist Ansprechpartner für Prävention vor sexualisierter Gewalt (PSG)?
Der THE hat zwei Ansprechpersonen für das Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt benannt: Andrea Nikoleit (Handball-Abteilung) und Sebastian Stegemann (Tischtennis-Abteilung). Sie stehen für Fragen, Beratung und im Verdachtsfall absolut vertraulich zur Verfügung – erreichbar per E-Mail unter oder telefonisch unter 0176 / 450 60 578 (Andrea) bzw. 0172 / 413 86 18 (Sebastian). Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite Prävention vor sexualisierter Gewalt (PSG).
Gibt es eine Ansprechperson für Senior*innen im Verein?
Ja, Uwe Becker ist unser Seniorenbeauftragter und Ansprechpartner für die Belange unserer älteren Mitglieder. Für Rückfragen, Infos und Anregungen erreichen Sie ihn per E-Mail über unsere Seite Seniorenbeauftragte/r.
Was ist der Unterschied zwischen den Sportangeboten und den Kursen?
Das regelmäßige Sportangebot des Vereins beinhaltet die wöchentlichen Einheiten der jeweiligen Abteilungen, die eine Mitgliedschaft voraussetzen.
Das sog. Kursprogramm beinhaltet zeitlich abgeschlossene Angebote, die Mitgliedern und Gästen zur Verfügung stehen.
Muss ich Mitglied sein, um an einem Kurs teilzunehmen?
Nein. Unser Kursprogramm (z. B. Zumba®, Hatha Yoga, Pilates – Kraft aus der Mitte, Box-Workout u.v.m.) steht allen offen und kann auch ohne Mitgliedschaft im THE gebucht werden. Die Buchung erfolgt direkt online über die jeweilige Kursseite in unserer Kursübersicht.
Wie kann ich einen Kurs buchen?
Wählen Sie in unserer Kursübersicht den gewünschten Kurs aus und buchen Sie diesen direkt über das dort eingebundene Online-Buchungssystem. Eine Mitgliedschaft im THE ist hierfür nicht erforderlich.
Gibt es Parkplätze an der Halle?
Ja. Vor dem Hallenkomplex in der Ritterstraße stehen oberirdisch sechs Stellplätze zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 20 Stellplätze in der Tiefgarage des benachbarten Wohnhauses (Ritterstraße 3). Die genaue Regelung der Nutzung finden Sie hier.
Wann ist die Geschäftsstelle geöffnet?
Unsere Geschäftsstelle ist montags bis freitags jeweils von 10:00 – 13:00 Uhr und von 14:30 – 20:00 Uhr geöffnet.
(Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. In den Hamburger Sommerferien kann es ebenfalls zu Abweichungen kommen.)
Für weitere Informationen oder noch offene Fragen, steht unsere Geschäftsstelle gern beratend zur Verfügung.
Gern vorbeikommen oder anrufen. Wir freuen uns auf euch!




