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Hier finden Sie die aktuellen Mitglidsbeiträge des T.H.-Eilbeck. Diese setzen sich jeweils aus einer einmaligen Aufnahmengebühr (I.) und einem monatlichen Grundbeitrag (II.) zusammen. Für die einzelne Abteilungen kommt ein montlicher Abteilungsbeitrag (III.) hinzu. Die Sonderbeiträge (IV. ff) können die Grund- und Abteilungbeiträge ersetzen..

I. Aufnahmegebühreneinmalig
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 10,00
Erwachsene € 18,00
Abteilungs Aufnahmegebühren
Capoeira, Judo, Karate (Mattengeld) € 30,00
Handball (Passgebühr) € 10,00

 

II. Grundbeitragmonatlich
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 15,00
Erwachsene € 20,00
Ermäßigter Beitrag:
20% Rabatt auf den Grundbeitrag für Familien mit Kind(ern) sowie für volljährige Schüler*innen, Student*innen und Freiwilligendienstleistende.¹

 

III.Abteilungsbeiträgemonatlich
Ballett € 5,00
Badminton € 2,00
Basketball € 2,00
Boxen € 10,00
Capoeira (siehe Sonderbeitrag IV)
Fechten € 5,00
Handball € 6,00
Judo € 10,00
Karate € 5,00
Kendo € 8,00
Leichtathletik € 2,00
Orthopädische Gymnastik € 4,00
Pilates € 5,00
Taiji / Qi Gong € 5,50
Tischtennis € 2,00
Volleyball € 2,00
Zirkustechniken € 4,00

 

IV. Sonderbeitrag Xara-Capoeiramonatlich
Erwachsene € 45,00
Kinder € 35,00
Der Grundbeitrag (I) des THE ist bereits enthalten!

 

V. Sonderbeitrag Reha-Sport (Herz-, Lungen- und Therapiesport sowie Orthop. im Wassert)monatlich
Reha-Sport € 34,00
Teilnahme 1x wöchentlich an den Gruppen der o.a. Abteilungen. Mitglieder dieser Gruppen können monatlich kündigen.

 

VI. Sonderbeitrag passive Mitgliedschaftmonatlich
Keine aktive Teilnahme am Sportbetrieb € 8,00

 

¹ Ein ermäßigter Beitrag (10) kann auf Antrag gewährt werden, sofern die entsprechende Bescheinigung rechtzeitig und wiederkehrend vorgelegt wird. Andernfalls wird automatisch der volle Beitrag berechnet. Der Differenzbetrag wird nicht erstattet.

Bitte beachten Sie, dass alle Zahlungen per Einzugsermächtigung erfolgen. Dies ist für Sie nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher, denn Sie können jede Abbuchung innerhalb von mindestens sechs Wochen ohne Angabe von Gründen über ihre Bank zurückordern.

Bei Personen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird monatlich eine Pauschale für den anfallenden Verwaltungsmehraufwand erhoben: € 7,80

Unsere Satzung können Sie in unserer Geschäftstelle erhalten; aus deren Inhalt weisen wir Sie auf zwei Punkte hin:

§9 Beiträge: Der THE erhebt Aufnahmegebühren, Grundbeiträge, Abteilungsbeiträge und Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen. Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Die Beiträge sind Bringschulden. Bei Rückständen ist der THE berechtigt, Mahngebühren zu erheben.

Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühren wird vom GA festgesetzt. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.

§11 Kündigung: Der Austritt aus dem THE kann nur zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres nach vorheriger, schriftlicher Kündigung und zweimonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am 30. April oder 31. Oktober eines Jahres beim THE eingegangen sein.

Die Aufnahmegebühren, Grund-, Abteilungs- und Sonderbeiträge gelten ab April 2026 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).

Beitragsordnung bis 31.03.2026

Der Austritt aus zusatzbeitragspflichtigen Abteilungen ist jeweils zum Quartalsende möglich.

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