1. Abrechnung für Beziehende von SGB II / AsylbLG / SGV XII / Wohngeld / Kinderzuschlag
Für Kinder (bis 18 Jahre) deren Eltern/Erziehungsberechtigte Leistungen aus den oben genannten Leistungskathegorien beziehen, gibt es die Möglichkeit die Mitgliedschaft mit bis zu 15,-€ monatlich fördern zu lassen.
Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft im THE, ein aktueller Bescheid und nachfolgendes Formular:
Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten
Kommen Sie gern vorbei, wir helfen gern beim Ausfüllen und signieren den Antrag in unserer Geschäftsstelle.
2. Feststellung der Förderungsberechtigung über erweiterte Einkommensprüfung
Die erweiterte Einkommensprüfung ist zum Beispiel für Pflegeeltern oder einkommensschwache Familien, die nicht in den oben genennten Kategorien unterkommen.
Hierbei erfolgt die Förderung direkt mit der Hamburger Sportjugend (HSJ). Bitte sprechen Sie uns an, damit wir alle Anträge und Formulare gemeinsam ausarbeiten können.
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im THE und folgende zusätzliche Formulare:
Elternerklärung
Einzelnachweis (Berechnungsformular)
Belege zur Berechnung des Einkommensnachweis (Mietvertrag, Gehaltsabrechnung etc.)
3. Förderung von Sportausrüstung
Für die individuelle Sportausrüstung kann von der Hamburger Sportjugend (HSJ) abzüglich eines Eigenanteils von 10% bis zu 100 € jährlich erstattet werden.
Wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle, wir helfen gern weiter.
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular (Sportausrüstung)
Einzelnachweis (sofern noch nicht vorhanden)
Leistungsbescheid vom Amt (sofern noch nicht vorhanden)
Rechnung oder Quittung über die gekaufte Sportausrüstung