Jahreshauptversammlung am 24. März
Geschrieben von: Alexander Lüdeke , Mittwoch, 10. Februar 2010
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Die Jahreshauptversammlung steht vor der Tür und es gibt diverse Themen bei denen es um die Zukunft des Vereins geht. Die Ausschreibung enthält alle Positionen die gewählt werden sollen. Falls ihr Anträge oder Anregungen habt, könnt ihr sie auf der Geschäftsstelle aufgeben, dann befasst sich das höchste Gremium des Vereins auf seiner Sitzung am 24. März 2010 (20.00 Uhr) damit.
Darüber hinaus sind alle Mitglieder herzlich eingeladen auf der Jahreshauptversammlung zu erscheinen und ihr Stimmrecht wahrzunehmen.
Am Mittwoch, den 24. März 2010 um 20°° Uhr
im Festraum der Ernst-Moritz-Arndt-Halle
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung, Berichte
2. Kassenabrechnung für das Haushaltsjahr 2009
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Haushaltsvorschlag für das Jahr 2010
5. Entlastung des Vorstands
6. Wahlen
gem. Satzung stehen folgende GA-Mitglieder zur Wahl an:
1. Vorsitzender
2. stellv. Vorsitzender
2. Kassenwart
stellv. Jugendwart
Presse- und Werbewart
2. Beisitzer
sowie Warte für die Abteilungen:
Männerturnen, Kinderturnen, Leichtathletik, Judo,
Turnen und Freizeit, Gesundheit, Zirkustechnik, Basketball,
Tai Chi und ein Rechnungsprüfer
7. Sonstiges
7.1 Antrag des Geschäftsführenden Ausschusses auf Satzungsänderung
Das Finanzamt Hamburg-Nord hat uns auf Grund von Gesetzesänderungen aufgefordert, unsere Satzung zu überarbeiten. Es betrifft die §§ 4 (Gemeinnützigkeit) und 33 (Verwendung des Vermögens bei Auflösung). Sowohl die derzeit gültige Fassung, als auch die überarbeitete Fassung liegen ab 1. März 2010 auf der Geschäftsstelle zur Einsicht oder / und Mitnahme bereit.
7.2 Anträge
Anträge an die Hauptversammlung sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich über
die Geschäftsstelle beim Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter einzureichen.
Eingeladen sind alle Mitglieder, stimmberechtigt jedoch nur Mitglieder über 18 Jahre, die länger als 6 Monate Mitglied im Verein sind.
Der Vorstand Thomas Fromm
Februar 2010 1. Vorsitzender
Wegen der besseren Übersichtlichkeit ist vorstehend analog zur Satzung bei den aufgeführten Ämtern/Bezeichnungen ausschließlich die männliche Form aufgeführt, es gilt aber gleichermaßen auch die weibliche Form.


